Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
BAKKAH REISEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Vertragsverhältnis zwischen Naseem Al-Jiwar for Tourism, vertreten durch Hani Ibrahim Younis, geschäftlich tätig unter der Marke „Bakkah Reisen“ (nachfolgend „Veranstalter“), und dem Reisenden im Rahmen der Buchung von Umrah-Pauschalreisen.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Pauschalreiseverträge zwischen dem Veranstalter, mit Sitz Qurban Street, neben Artal International Hotel, Madinah Al-Munawwarah, Saudi-Arabien, und dem Reisenden, unabhängig davon, ob die Buchung über die Website, per E-Mail, per WhatsApp oder telefonisch erfolgt.
§ 2 Vertragsschluss
Mit der Buchungsanfrage gibt der Reisende ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab. Der Reisevertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter dem Reisenden die Buchung schriftlich (in der Regel per E-Mail) bestätigt. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Veranstalter an sein Angebot nicht gebunden.
§ 3 Leistungsumfang
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der jeweiligen Reisebeschreibung sowie der Buchungsbestätigung. Sofern nicht anders angegeben, sind folgende Leistungen im Reisepreis enthalten:
• Flug ab dem in der Reisebeschreibung angegebenen Abflughafen
• Umrah-Visum, einschließlich der vollständigen Bearbeitung durch den Veranstalter
• Unterbringung im gebuchten Hotel bzw. einem vergleichbaren Hotel in Medina und Mekka
• Frühstück (soweit in der jeweiligen Reisebeschreibung ausgewiesen)
• Sämtliche Transfers vor Ort (Flughafentransfer, Transfer zwischen den Städten)
• Das im Reiseprogramm beschriebene Besichtigungsprogramm
• Ein Vorbereitungsseminar vor Reiseantritt
Nicht enthalten sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, Mittag- und Abendessen sowie persönliche Ausgaben des Reisenden vor Ort.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Der Reisepreis ist gestaffelt nach folgendem Zahlungsplan fällig:
| Zahlungsstufe | Betrag | Fälligkeit |
|---|---|---|
| Anzahlung | 500 € pro Person | sofort nach Erhalt der Buchungsbestätigung |
| Teilzahlung | 50 % des Reisepreises | spätestens 60 Tage vor Reiseantritt |
| Restzahlung | verbleibender Restbetrag | spätestens 30 Tage vor Reiseantritt |
Die Zahlung erfolgt per Banküberweisung an das vom Veranstalter genannte Konto. Die Anzahlung dient der verbindlichen Sicherung des gebuchten Reiseplatzes und ist ab Zahlungseingang grundsätzlich nicht erstattbar, unabhängig vom Grund einer späteren Absage (siehe § 5).
§ 5 Rücktritt durch den Reisenden
Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen, z. B. per E-Mail an info@bakkah-reisen.de. Es gelten folgende pauschalierte Stornogebühren:
| Zeitpunkt des Rücktritts | Stornogebühr |
|---|---|
| Bis 46 Tage vor Reiseantritt | Anzahlung (500 € pro Person) wird einbehalten |
| Ab 45 Tagen vor Reiseantritt | 50 % des Gesamtreisepreises |
| Ab 30 Tagen vor Reiseantritt | 75 % des Gesamtreisepreises |
| Ab 15 Tagen vor Reiseantritt | 90 % des Gesamtreisepreises |
Dem Reisenden bleibt es unbenommen, nachzuweisen, dass dem Veranstalter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 6 Umbuchung
Eine Umbuchung auf einen anderen Reisetermin ist bis 45 Tage vor Reiseantritt grundsätzlich möglich, vorbehaltlich der Verfügbarkeit. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 € pro Person erhoben.
§ 7 Stellung einer Ersatzperson
Der Reisende hat das Recht, bis 10 Tage vor Reiseantritt eine Ersatzperson vorzuschlagen, sofern die Flugtickets noch nicht ausgestellt wurden. Etwaige Namensänderungsgebühren der Fluggesellschaft trägt der Reisende bzw. die Ersatzperson.
§ 8 Leistungsänderungen
Änderungen einzelner Reiseleistungen von der vereinbarten Beschaffenheit, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
§ 9 Haftung des Veranstalters
Der Veranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger (Fluggesellschaft, Hotelpartner, örtliche Reiseleitung) sowie für die Richtigkeit der Beschreibung aller im Reiseprogramm angegebenen Leistungen, im Rahmen der jeweilsanwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Mitwirkungspflichten des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, für die Reise erforderliche gültige Reisedokumente — insbesondere einen Reisepass, der mindestens 6 Monate über das Reisedatum hinaus gültig ist — rechtzeitig selbst zu beschaffen und dem Veranstalter zur Verfügung zu stellen.
§ 11 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht des Königreichs Saudi-Arabien. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Madinah, Saudi-Arabien (Firmensitz).
HINWEIS: Bei Verträgen mit Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland kann eine ausländische Rechtswahl zwingendes deutsches Verbraucherschutzrecht nicht vollständig verdrängen (Art. 6 Rom-I-VO). Diese Klausel sollte von einem Anwalt geprüft werden, bevor sie in einem echten Streitfall herangezogen wird.